Sind die Lagerboxen, bzw. deren Inhalte versichert?
Selfstorage Versicherung
Selfstorage Versicherung verpflichtend einfordern, bzw. eine Boxeninhaltsversicherung koordinieren? Was ist wichtig?
Grundsätzlich ist der Inhalt eines Lagerabteiles nicht gegen Brand/Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasserschäden und verschiedene andere Szenarien versichert.
Daher sollten Vermieter sowohl im Sinne des Mieters als auch im Eigeninteresse eine Boxeninhaltsversicherung (Selfstorage Versicherung) verpflichtend einfordern oder einen solchen Versicherungsschutz zusätzlich zum Mietvertrag koordinieren.
Folgende Risiken sollten für die Dauer der Lagerung mindestens versichert sein. Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus
- Raub oder räuberische Erpressung
- Sturm/Hagel
- Leitungswasser
- Einsturz von Lagergebäuden
- Elementarschäden
Manche Mieter verfügen über Hausratversicherungen, die bei vorheriger Anzeige durch den Mieter eine Versicherung im Zuge einer vorübergehenden Auslagerung einschließen.
Diese Möglichkeit und Sinnhaftigkeit des Versicherungsschutzes ist für den eigenen Standort im Einzelfall zu prüfen, da diese sogenannte „Auslagerungsklausel“ meist nur einen bestimmten und beschränken Zeitraum der Auslagerung abdeckt. Mietverhältnisse in Selfstorage Einrichtungen überschreiten diese Fristen in den meisten Fällen.