Nach aufwändiger Sanierung und des Umbaus einer Bestandsimmobilie ist das Stadtmagazin in Essen nunmehr seit dem Sommer in Betrieb.
Nachfolgend einige Impressionen nach erfolgter Umnutzung.
Muss ich eine Nutzungsänderung beantragen, wenn ich eine Selfstorage Anlage betreiben möchte?
Ja, wenn Sie eine Selfstorage-Anlage betreiben möchten, müssen Sie in der Regel eine Nutzungsänderung beantragen. Eine Nutzungsänderung ist notwendig, wenn Sie ein Gebäude oder eine Fläche anders nutzen möchten als es bisher genehmigt wurde.
Eine Selfstorage-Anlage ist in der Regel eine Nutzung, die von der ursprünglich genehmigten Nutzung abweicht. Sie müssen daher prüfen, ob die von Ihnen geplante Nutzung in dem Gebäude oder auf der Fläche zulässig ist und ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Zudem müssen Sie auch die baurechtlichen Vorschriften beachten und sicherstellen, dass das Gebäude oder die Fläche den geltenden Brandschutzbestimmungen entspricht.
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Baubehörde aufzunehmen, um die notwendigen Genehmigungen und Auflagen zu klären und einzuholen.
Nach aufwändiger Sanierung und des Umbaus einer Bestandsimmobilie ist das Stadtmagazin in Essen nunmehr seit dem Sommer in Betrieb.
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