Storage? – Das war´s!

Was ist zu beachten, wenn Mieter nicht bezahlen?

Bei der Behandlung und im Falle einer Kündigung und Räumung von Lagerabteilen in einem Selfstorage-Lager müssen bestimmte rechtliche und vertragliche Aspekte beachtet werden.

Stand 2024 pendelt der Anteil an nicht zahlenden Mietern je nach Standort, Betreiber und Anzahl der Abteile in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1,5 % und 2,5 %. Der Anteil kann prozentual durchaus höher ausfallen, jedoch sind hierin dann oft auch Mieter enthalten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlen können, aber ihrer Verpflichtung nach Erinnerung/Mahnung nachkommen. Dieses Phänomen tritt am häufigsten bei Betreibern auf, die sich für ein 4-Wochen-Abrechnungsmodell entscheiden.

Storage nicht bezahlt? War´s das?

  • Mietvertrag: Stellen Sie sicher, dass Mietvertrag, Verwahrvertrag oder Ihre AGB klar definierte Bestimmungen bezüglich der Mietzahlungen, der Kündigung und der Räumung enthalten (Stichworte: Räumungsklausel, Vermieterpfandrecht, Sicherungsübereignung). Diese Vertragsgrundlagen sollten die Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters klar festlegen.
  • Zahlungsrückstände: Wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt, sollten Sie ihn schriftlich über die ausstehenden Zahlungen informieren und eine angemessene Frist zur Begleichung setzen. In einigen Rechtssystemen (DACH - Regelungen unterscheiden sich ggfs.) muss dem Mieter möglicherweise eine Mahnung mit einer bestimmten Frist zur Zahlung zugestellt werden, bevor weitere rechtliche Schritte unternommen werden können.
  • Kündigung: Wenn der Mieter auch nach Ablauf der Frist seine Zahlungen nicht begleicht, können Sie den Vertrag kündigen. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung gemäß der im Vertrag festgelegten Verfahren durchgeführt wird.
  • Räumung: Nachdem der Vertrag gekündigt wurde und der Mieter die ausstehenden Zahlungen nicht beglichen hat, können Sie das Lagerabteil unter bestimmten Voraussetzungen räumen. Auch hier müssen Sie möglicherweise spezifische rechtliche Verfahren einhalten, bevor Sie das Lagerabteil betreten und den Inhalt entfernen können.
  • Aufbewahrung des Inhalts: Nach der Räumung müssen Sie den Inhalt des Lagerabteils angemessen aufbewahren. In einigen Rechtssystemen müssen Sie dem Mieter möglicherweise eine angemessene Frist einräumen, um seine persönlichen Gegenstände abzuholen, bevor Sie sie entsorgen oder anderweitig verwerten.
  • Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor Beginn des Räumungsprozesses rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Rechte des Mieters und des Vermieters beachtet werden.

Es ist in jedem Falle zu empfehlen, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Fachkraft in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.

Auch der Prozess der physischen Räumung von Lagerabteilen sollte bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Das einfache öffnen eines Abteiles mit anschließender Entsorgung des Inhaltes kann zu erheblichen Problemen führen.

Modelle einer Versteigerung wie wir sie aus dem TV kennen (Beispiel Storage Wars) sind in Deutschland (noch) nicht üblich.

In diesem Zusammenhang hier der Kontakt zu einem "Boxenräumer", der im gesamten Bundesgebiet tätig ist und Sie bei der Räumung und Verwertung von Lagerabteilen unterstützen kann.

Michael Böttger
Segeberger str. 24
23829 Wittenborn
Mail: michael.boettger@hotmail.de
Tel.: 01578-6264858

Wie funktioniert Self Storage?

Wie funktioniert Self Storage?

„Self Storage“ bezieht sich auf die Vermietung von Lagereinheiten an Privatpersonen oder Unternehmen, um persönliche oder geschäftliche Dinge sicher und flexibel zu lagern. Der Fokus des Konzeptes liegt darin, dass Mieter von Lagerabteilen ihre Gegenstände selbst (!) lagern.

Grundsätzlich ist der Ablauf stets derselbe:

  1. Auswahl der Lagereinheit

Interessierte Personen oder Unternehmen wählen zunächst eine Lagereinheit aus, die ihren Anforderungen entspricht. Dies geschieht normalerweise bei einem Besuch der Self-Storage-Einrichtung, wo verschiedene Einheiten unterschiedlicher Größe und Art zur Verfügung stehen und besichtigt werden können. Alternativ setzt sich neuerdings ebenfalls die Online-Buchung von gewünschten Lagermöglichkeiten durch. Self Storage Räume stehen in unterschiedlichen Größen und Abmessungen zur Verfügung.

  1. Mietvertrag abschließen

Nach der Auswahl der Lagereinheit schließt der Mieter einen Mietvertrag mit dem Self Storage Anbieter ab. In diesem Vertrag werden die Bedingungen, Kosten, Dauer und andere relevante Details wie zum Beispiel Rabatte festgelegt. Der Vertrag legt auch fest, welche Art von Gegenständen gelagert werden können und welche nicht erlaubt sind.

  1. Transport der Gegenstände

Die zu lagernden Gegenstände werden vom Mieter selbst (!) zur angemieteten Lagereinheit transportiert. Die meisten Self-Storage-Einrichtungen bieten hierfür kostenlose Transportmittel (Trolleys, Transportwagen, Gabelhubwagen, etc.) oder ggf. kostenpflichtige Unterstützung beim Transport durch Dritte an.

  1. Zugriff

Grundsätzlich haben ausschließlich die Mieter Zugang zu ihrem gemieteten Lagerabteil. Die Zugangszeiten unterscheiden sich. Meistens gewährt man Nutzern an 365 Tagen im Jahr Zugang zum Lagerraum. Die Nutzungszeiten können diesbezüglich variieren. Standardmäßig liegt das tägliche Zeitfenster zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr (u.a. wegen der Ruhezeiten), manche Anbieter gewähren auch 24/7 Zugriff zur Lagereinheit.

  1. Sicherheit

Self-Storage-Einrichtungen bieten Sicherheitsmaßnahmen wie Brandmeldeanlagen, Überwachungskameras, Zugangskontrollsysteme und manchmal auch Sicherheitspersonal, um die Sicherheit der gelagerten Gegenstände zu gewährleisten.

  1. Mietdauer und Zahlungen

Die Mietdauer kann je nach Bedarf kurz- oder langfristig sein. Manche Anbieter rechnen auf 4-Wochen-Basis ab, andere hingegen auf Monatsbasis. Hier lohnt sich ein Preisvergleich, denn 4 Wochen sind exakt 28 Tage (!). Nicht mehr und nicht weniger. So kommt es unterm Strich zu 13 Mietzahlungen per anno!

  1. Kündigung des Mietvertrags

Die Kündigungsfristen sind in der Regel kurz. Hierin liegt ein großer Vorteil des Self Storage Konzeptes. Mieter müssen sich nicht langfristig binden und profitieren von den flexiblen Mietverträgen.

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Selfstorage Versicherung

Sind die Lagerboxen, bzw. deren Inhalte versichert?

Selfstorage Versicherung

Selfstorage Versicherung verpflichtend einfordern, bzw. eine Boxeninhaltsversicherung koordinieren? Was ist wichtig?

Grundsätzlich ist der Inhalt eines Lagerabteiles nicht gegen Brand/Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasserschäden und verschiedene andere Szenarien versichert.

Daher sollten Vermieter sowohl im Sinne des Mieters als auch im Eigeninteresse eine Boxeninhaltsversicherung (Selfstorage Versicherung) verpflichtend einfordern oder einen solchen Versicherungsschutz zusätzlich zum Mietvertrag koordinieren.

Folgende Risiken sollten für die Dauer der Lagerung mindestens versichert sein. Schäden durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Sturm/Hagel
  • Leitungswasser
  • Einsturz von Lagergebäuden
  • Elementarschäden

Manche Mieter verfügen über Hausratversicherungen, die bei vorheriger Anzeige durch den Mieter eine Versicherung im Zuge einer vorübergehenden Auslagerung einschließen.

Diese Möglichkeit und Sinnhaftigkeit des Versicherungsschutzes ist für den eigenen Standort im Einzelfall zu prüfen, da diese sogenannte „Auslagerungsklausel“ meist nur einen bestimmten und beschränken Zeitraum der Auslagerung abdeckt. Mietverhältnisse in Selfstorage Einrichtungen überschreiten diese Fristen in den meisten Fällen.

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