Was ist zu beachten, wenn Mieter nicht bezahlen?
Bei der Behandlung und im Falle einer Kündigung und Räumung von Lagerabteilen in einem Selfstorage-Lager müssen bestimmte rechtliche und vertragliche Aspekte beachtet werden.
Stand 2024 pendelt der Anteil an nicht zahlenden Mietern je nach Standort, Betreiber und Anzahl der Abteile in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1,5 % und 2,5 %. Der Anteil kann prozentual durchaus höher ausfallen, jedoch sind hierin dann oft auch Mieter enthalten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlen können, aber ihrer Verpflichtung nach Erinnerung/Mahnung nachkommen. Dieses Phänomen tritt am häufigsten bei Betreibern auf, die sich für ein 4-Wochen-Abrechnungsmodell entscheiden.
- Mietvertrag: Stellen Sie sicher, dass Mietvertrag, Verwahrvertrag oder Ihre AGB klar definierte Bestimmungen bezüglich der Mietzahlungen, der Kündigung und der Räumung enthalten (Stichworte: Räumungsklausel, Vermieterpfandrecht, Sicherungsübereignung). Diese Vertragsgrundlagen sollten die Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters klar festlegen.
- Zahlungsrückstände: Wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt, sollten Sie ihn schriftlich über die ausstehenden Zahlungen informieren und eine angemessene Frist zur Begleichung setzen. In einigen Rechtssystemen (DACH - Regelungen unterscheiden sich ggfs.) muss dem Mieter möglicherweise eine Mahnung mit einer bestimmten Frist zur Zahlung zugestellt werden, bevor weitere rechtliche Schritte unternommen werden können.
- Kündigung: Wenn der Mieter auch nach Ablauf der Frist seine Zahlungen nicht begleicht, können Sie den Vertrag kündigen. Stellen Sie sicher, dass die Kündigung gemäß der im Vertrag festgelegten Verfahren durchgeführt wird.
- Räumung: Nachdem der Vertrag gekündigt wurde und der Mieter die ausstehenden Zahlungen nicht beglichen hat, können Sie das Lagerabteil unter bestimmten Voraussetzungen räumen. Auch hier müssen Sie möglicherweise spezifische rechtliche Verfahren einhalten, bevor Sie das Lagerabteil betreten und den Inhalt entfernen können.
- Aufbewahrung des Inhalts: Nach der Räumung müssen Sie den Inhalt des Lagerabteils angemessen aufbewahren. In einigen Rechtssystemen müssen Sie dem Mieter möglicherweise eine angemessene Frist einräumen, um seine persönlichen Gegenstände abzuholen, bevor Sie sie entsorgen oder anderweitig verwerten.
- Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor Beginn des Räumungsprozesses rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Rechte des Mieters und des Vermieters beachtet werden.
Es ist in jedem Falle zu empfehlen, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Fachkraft in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Auch der Prozess der physischen Räumung von Lagerabteilen sollte bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Das einfache öffnen eines Abteiles mit anschließender Entsorgung des Inhaltes kann zu erheblichen Problemen führen.
Modelle einer Versteigerung wie wir sie aus dem TV kennen (Beispiel Storage Wars) sind in Deutschland (noch) nicht üblich.
In diesem Zusammenhang hier der Kontakt zu einem "Boxenräumer", der im gesamten Bundesgebiet tätig ist und Sie bei der Räumung und Verwertung von Lagerabteilen unterstützen kann.
Michael Böttger
Segeberger str. 24
23829 Wittenborn
Mail: michael.boettger@hotmail.de
Tel.: 01578-6264858